Schweigepflicht

Für Ihre Sicherheit: Meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Klient und Berater. Deshalb ist mir die Schweigepflicht besonders wichtig. Von der ersten Kontaktaufnahme an unterliegen alle Informationen die ich von Ihnen erhalte der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ich eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten habe. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auf alle Aussagen, die Dritten Rückschlüsse über Sie ermöglichen können, d.h., Sie als Klienten gegenüber Dritten wiedererkennbar machen können. Dasselbe gilt für Personen, über die ein Klient Informationen gegeben hat. Selbstverständlich bezieht sich die Schweigepflicht auch auf die Tatsache, dass es einen Kontakt zwischen einem Klienten mit mir gibt.
Im Einzelfall kann mich ein Klient von der Schweigepflicht entbinden, z.B. um mit einem Arzt zu sprechen. Diese Entbindung muss in der Regel schriftlich erfolgen. In solchen Fällen werde ich jedoch bloß die für das Gespräch wirklich notwendigen Informationen herausgeben.

Wenn Sie Fragen zur Schweigeverpflichtung oder zur Dokumentation von Aufzeichnungen haben, sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Wenn Sie keine Aufzeichnungen möchten, werden auch keine angefertigt. Als reine Selbstzahlerpraxis bin ich nicht zu irgendwelchen Meldungen oder Berichten an Ihre Krankenkasse verpflichtet. Bei mir sind Sie sicher!